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Schibli AG | Kompetenzzentrum

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Kantonales Förderprogramm für E-Mobility Ladeinfrastruktur Slider Image

Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Profitieren Sie von bis zu CHF 500 Fördergeld pro Parkplatz

Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch
Startseite – Portfolio – E-Mobility – Kantonales Förderprogramm für E-Mobility Ladeinfrastruktur

Profitieren Sie jetzt von bis zu CHF 500 Fördergeld pro Parkplatz

Der Kanton Zürich fördert rückwirkend seit dem 6. Februar 2023 Ladesysteme für Elektroautos und setzt sich so für eine umweltfreundliche Mobilität ein.

Wir erledigen für Sie das Einreichen des Fördergesuchs

Wir planen und setzen Ihre E-Mobility Ladeinfrastruktur um und reichen für Sie das Fördergesuch beim Kanton ein.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie von uns eine Offerte und anschliessend die Auftragsbestätigung. Je nach Anlage kann direkt mit der Umsetzung der E-Mobility Ladeinfrastruktur begonnen werden. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt direkt auf das von Ihnen genannte Konto.

Haben Sie Ihre Ladeinfrastruktur bereits gebaut? Auch eine rückwirkende Gesuchseinreichung für Ladesysteme mit Baubeginn nach dem 6. Februar 2023 ist möglich, bis spätestens am 6. August 2023 muss das Gesuch via das Fördergeldportal eingereicht werden.

Ihr Ansprechpartner für
E-Mobility Ladeinfrastrukturen

Michael Marni
Projektleiter E-Mobility

Direkt: +41 44 248 38 82
michael.marni@schibli.com

E-Mobility Ladeinfrastruktur installieren und von kantonalen Förderungen profitieren.

Gerne erarbeiten wir für Sie eine Offerte und setzen Ihre E-Mobility Ladeinfrastruktur um. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.

Kontaktformular

Förderbeitrag
im privaten Bereich

bis 15 Parkplätze
CHF 500 pro Parkplatz

ab dem 16. Parkplatz
CHF 300 pro zusätzlichen Parkplatz

Förderbeitrag
im gewerblichen Bereich

30% der Kosten
und maximal CHF 60‘000 pro Gesuch

Private Ladeinfrastruktur
Einstufiges Verfahren bis 4 Parkplätze

Es kann direkt mit dem Bau begonnen werden, das Gesuch kann bis 6 Monate nach Fertigstellung eingereicht werden.

Was ist zu tun? ∟

  1. Kontaktaufnahme
    Senden Sie uns Ihre Kontaktangaben, wir kontaktieren Sie per Telefon für die erste Bedarfsabklärung.
  2. Beratungsgespräch
    Nach einer ausführlichen Bedarfsabklärung zeigen wir Ihnen verschiedene Lösungen und Produktmöglichkeiten auf und führen allenfalls eine Besichtigung der Parkplatzsituation vor Ort durch.
  3. Offerte und Auftragsbestätigung
    Sie erhalten von uns die Offerte mit anschliessender Auftragsbestätigung für die E-Mobility Ladeinfrastruktur.
  4. Einreichen des Fördergesuchs
    Wir erledigen für Sie das Einreichen des Fördergesuchs. Ihrerseits benötigen wir hierzu persönliche Angaben, Bankdaten und Gebäudeinformationen.
  5. Umsetzung der Ladeinfrastruktur
  6. Auszahlung des Fördergeldes
    Sie erhalten die Zahlung vom Kanton. Normalerweise innerhalb von etwa 4 Wochen nach Abschluss des Projekts und nach Einreichung des Auszahlungsgesuchs.

Private Ladeinfrastruktur
Zweistufiges Verfahren ab 5 Parkplätzen

Ab einer Fördersumme von CHF 2000.- muss das Gesuch zuerst eingereicht und der Entscheid abgewartet werden.

Was ist zu tun? ∟

  1. Kontaktaufnahme
    Senden Sie uns Ihre Kontaktangaben, wir kontaktieren Sie per Telefon für die erste Bedarfsabklärung.
  2. Beratungsgespräch
    Nach einer ausführlichen Bedarfsabklärung zeigen wir Ihnen verschiedene Lösungen und Produktmöglichkeiten auf und führen allenfalls eine Besichtigung der Parkplatzsituation vor Ort durch.
  3. Offerte und Auftragsbestätigung
    Sie erhalten von uns die Offerte mit anschliessender Auftragsbestätigung für die E-Mobility Ladeinfrastruktur.
  4. Einreichen des Fördergesuchs
    Wir erledigen für Sie das Einreichen des Fördergesuchs. Ihrerseits benötigen wir hierzu persönliche Angaben, Bankdaten und Gebäudeinformationen.
  5. Abwarten des Entscheids
    Dies dauert in der Regel etwa 4 Wochen.
  6. Umsetzung der Ladeinfrastruktur
  7. Auszahlung des Fördergeldes
    Sie erhalten die Zahlung vom Kanton. Normalerweise innerhalb von etwa 4 Wochen nach Abschluss des Projekts und nach Einreichung des Auszahlungsgesuchs.

Gewerbliche Infrastruktur
Zweistufiges Verfahren

Das Gesuch muss zuerst eingereicht und der Entscheid abgewartet werden. Im Anschluss kann der Bau umgesetzt werden.

Was ist zu tun? ∟

  1. Kontaktaufnahme
    Senden Sie uns Ihre Kontaktangaben, wir kontaktieren Sie per Telefon für die erste Bedarfsabklärung.
  2. Beratungsgespräch
    Nach einer ausführlichen Bedarfsabklärung zeigen wir Ihnen verschiedene Lösungen und Produktmöglichkeiten auf und führen allenfalls eine Besichtigung der Parkplatzsituation vor Ort durch.
  3. Offerte und Auftragsbestätigung
    Sie erhalten von uns die Offerte mit anschliessender Auftragsbestätigung für die E-Mobility Ladeinfrastruktur.
  4. Einreichen des Fördergesuchs
    Wir erledigen für Sie das Einreichen des Fördergesuchs. Ihrerseits benötigen wir hierzu spezifische Angaben des Unternehmens, Bankdaten und Gebäudeinformationen.
  5. Abwarten des Entscheids
    Dies dauert in der Regel etwa 4 Wochen.
  6. Umsetzung der Ladeinfrastruktur
  7. Auszahlung des Fördergeldes
    Sie erhalten die Zahlung vom Kanton. Normalerweise innerhalb von etwa 4 Wochen nach Abschluss des Projekts und nach Einreichung des Auszahlungsgesuchs.
Kantonales Förderprogramm Zürich für E-Mobility Ladeinfrastruktur

Sie haben Ihre Ladeinfrastruktur bereits gebaut?

Auch eine rückwirkende Gesuchseinreichung für Ladesysteme mit Baubeginn nach dem 6. Februar 2023 ist möglich.

Was ist zu tun? ∟

  1. Einreichen des Fördergesuchs
    Reichen Sie bis spätestens am 6. August 2023 das Gesuch via das Fördergeldportal ein.
  2. Auszahlung des Fördergeldes
    Sie erhalten normalerweise die Zahlung vom Kanton innerhalb von etwa 4 Wochen.

Wünschen Sie ein Beratungsgespräch?

Senden Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular und wir werden uns bei Ihnen telefonisch melden.

„*“ zeigt erforderliche Felder an

E-Mail*

Weitere Informationen zum kantonalen Förderprogramm

Sämtliche Förderbedingungen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich aufgelistet.

Für eine rückwirkende Gesuchseinreichung für Ladesysteme mit Baubeginn nach dem 6. Februar 2023, reichen Sie bis spätestens am 6. August 2023 das Gesuch via das Fördergeldportal ein.

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  • Schibli AG | Kompetenzzentrum Erneuerbare Energie
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